Betriebsausgaben:
Abzugsfähigkeit: Monatliche Mietkosten können als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies mindert den steuerpflichtigen Gewinn und reduziert die Steuerlast des Unternehmens.
Liquiditätsvorteil:
Schonung des Kapitals: Durch Mieten bleibt mehr Kapital im Unternehmen, das für andere Investitionen oder unerwartete Ausgaben genutzt werden kann.
Abschreibungsvorteile:
Keine Abschreibung nötig: Gemietete Geräte müssen nicht über Jahre abgeschrieben werden. Die Mietkosten können im Jahr der Zahlung vollständig abgesetzt werden.
Mehrwertsteuer:
Vorsteuerabzug: Unternehmen können die Mehrwertsteuer auf die Mietraten als Vorsteuer geltend machen, was die tatsächlichen Kosten weiter reduziert.
Steuerliche Planung:
Konstante Kosten: Regelmäßige Mietzahlungen erleichtern die Steuerplanung und helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden, indem sie die Steuerlast gleichmäßig verteilen.
Diese steuerlichen Vorteile tragen dazu bei, die Gesamtkosten für die Kaffeeversorgung im Unternehmen zu senken und die finanzielle Flexibilität zu erhöhen.